Gesetzlich versicherte Patienten

 

In meiner Praxis in Damme übernimmt ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung, da ich hier über eine ortsgebundene Kassenzulassung verfüge. Fand in den letzten zwei Jahren bereits eine ambulante Therapie statt, gelten Sonderregelungen.

In meiner Praxis in Osnabrück besteht keine Vertragsgrundlage mit den gesetzlichen Krankenkassen zwecks Abrechnung. 

 

Erklärung:

Verhaltenstherapie ist eines der anerkannten Verfahren und damit grundsätzlich eine Leistung, die von ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine sog, medizinische Indikation, also das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Erkrankung. Die Diagnose muss von einem approbierten Arzt oder Psychotherapeuten gestellt werden.

Eine weitere Voraussetzung auf der Seite des Behandlers ist die sog, Kassenzulassung, d.h. es besteht ein Vertrag zwischen der Krankenkasse und dem Psychotherapeuten. Bei den Vertrags-Psychotherapeuten (Psychotherapeuten mit Kassenzulassung) werden die Kosten i.d.R. direkt über Ihre Versichertenkarte übernommen. 

 

Ich bin ein staatlich approbierter, in das Arztregister eingetragener Psychotherapeut mit dem Fachkundenachweis Verhaltenstherapie. Ich besitze derzeit eine Kassenzulassung für den Standort Damme. Somit können Sie nach vorheriger Terminabsprache direkt zu mir kommen ohne Überweisung eines Arztes, wo wir gemeinsam eine Diagnostik durchlaufen, um dann die weiteren notwendigen Schritte für eine Abrechnung über die Krankenkasse einzuleiten.